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Was steht
dir zu?

Es gibt Unterstützung, aber niemand erzählt dir davon. Hier findest du einen Überblick über Förderungen, die Menschen mit Migrationsgeschichte, Gründer:innen und Jobsuchende oft übersehen. Ehrlich, verständlich, mit Links zu den echten Quellen.

Wichtig: Das hier ist eine Info-Sammlung, keine Rechts- oder Behördenberatung. Ob dir etwas konkret zusteht, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wir zeigen dir, was es gibt und wo du es offiziell prüfst, die verbindliche Auskunft kommt immer von der jeweiligen Stelle.

Für Jobsuchende

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Wert: kostenloses Coaching / Weiterbildung

Ein Gutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, der dir kostenlose Maßnahmen finanziert: Bewerbungscoaching, Gründungsberatung, Weiterbildung. Fast jede:r Arbeitssuchende hat Anspruch, aber du musst aktiv danach fragen.

Für wen: Menschen, die arbeitssuchend gemeldet sind (auch ohne ALG-Bezug möglich).

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet (Leistungsbezug NICHT nötig), Bewilligung ist Ermessenssache deiner Vermittlerin
  • So gehst du vor: 1) arbeitssuchend melden (online oder Hotline 0800 4 555500) → 2) Termin machen und AKTIV nach dem AVGS fragen, konkret mit Ziel („Bewerbungscoaching", „Gründungscoaching") → 3) Gutschein ausstellen lassen (Ziel + Gültigkeitsfrist stehen drauf) → 4) AZAV-zertifizierten Anbieter suchen (arbeitsagentur.de → KURSNET) → 5) anmelden, der Anbieter rechnet direkt mit der Agentur ab, du zahlst nichts
  • Da fällst du sicher raus: nicht arbeitssuchend gemeldet · Maßnahme schon selbst gebucht oder bezahlt · Anbieter ohne AZAV-Zertifizierung
  • Stolperfalle: Immer erst Gutschein, dann Anbieter, und die Frist auf dem Schein nicht verstreichen lassen
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Für Gründer:innen

Gründungszuschuss

Wert: monatliche Förderung + Pauschale

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, kann die Agentur für Arbeit dich für die Startphase finanziell unterstützen, als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Für wen: Menschen mit ALG-I-Anspruch, die sich selbstständig machen. Wichtig: vor der Gründung beantragen.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: ALG-I-Bezug mit mind. 150 Tagen Restanspruch am Gründungstag · Gründung als Hauptberuf (kein Nebengewerbe) · Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • So gehst du vor: 1) Restanspruch bei deiner Beraterin prüfen lassen → 2) Businessplan schreiben (mit Finanzteil) → 3) Tragfähigkeitsbescheinigung holen: IHK, Handwerkskammer, Gründungsberatung oder Steuerberater:in → 4) Antrag bei der Agentur stellen und Bewilligung abwarten → 5) ERST DANN Gewerbe anmelden bzw. beim Finanzamt anmelden
  • Da fällst du sicher raus: schon gegründet oder Gewerbe angemeldet vor dem Antrag · weniger als 150 Tage Restanspruch · Bürgergeld statt ALG I (dann → Einstiegsgeld, siehe unten)
  • Stolperfalle: Es ist eine Ermessensleistung, ein überzeugender Businessplan und die klare Aussage, dass die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, entscheiden
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Für Weiterbildung

Bildungsgutschein

Wert: volle Kostenübernahme für Kurse

Übernimmt Kosten für zertifizierte Weiterbildungen und Umschulungen, inklusive Fahrtkosten und teils Kinderbetreuung. Ideal, wenn dir für deinen Wunschberuf eine Qualifikation fehlt.

Für wen: Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: arbeitslos gemeldet ODER von Arbeitslosigkeit bedroht (auch Beschäftigte!) · die Weiterbildung ist „notwendig", um dich zu vermitteln, das musst du begründen können
  • So gehst du vor: 1) Wunschkurs vorab in KURSNET suchen (nur AZAV-zertifizierte zählen) → 2) Beratungstermin bei Agentur/Jobcenter → 3) begründen, warum genau dieser Kurs deine Chancen verbessert (Tipp: 2–3 Stellenanzeigen mitbringen, die die Qualifikation verlangen) → 4) Gutschein erhalten → 5) beim Kursträger anmelden, Kurs, Fahrtkosten, teils Kinderbetreuung werden übernommen
  • Da fällst du sicher raus: Kurs ohne AZAV-Zertifizierung · Kurs schon vor dem Gutschein gebucht · reine Interesse-Kurse ohne Jobbezug
  • Stolperfalle: Bei Ablehnung nicht aufgeben, schriftliche Begründung verlangen und mit besserer Argumentation (Stellenanzeigen!) erneut versuchen
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Für Gründer:innen mit Migrationsgeschichte

SINGA Newcomer Startup Award

Wert: Auszeichnung, Preisgeld & Netzwerk

Eine Auszeichnung speziell für Gründer:innen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte in Berlin, mit Sichtbarkeit, Netzwerk und Unterstützung für dein Vorhaben. Getragen von SINGA, der Organisation für Newcomer-Entrepreneurship.

Für wen: Gründer:innen mit Migrationsgeschichte und Berlin-Bezug, Fristen wechseln je Runde.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: eigene Migrations- oder Fluchtgeschichte · Gründungsidee oder junges Startup · Berlin-Bezug
  • So gehst du vor: 1) aktuelle Runde + Frist auf der SINGA-Seite prüfen (wechselt jährlich) → 2) kurzes Pitch-Profil vorbereiten: Idee, Stand, deine Geschichte → 3) online bewerben → 4) unabhängig vom Ausgang: zu SINGA-Events gehen, das Netzwerk ist der eigentliche Wert
  • Da fällst du sicher raus: keine eigene Migrationsgeschichte im Team · Frist der laufenden Runde verpasst (dann: nächste Runde, nicht aufgeben)
  • Stolperfalle: Nicht auf die nächste Runde warten und den Kontakt verpassen, vorher schon sichtbar werden
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Für Studierende & Absolvent:innen

Berliner Startup Stipendium

Wert: 2.200 € / Monat

Ein Vollzeit-Stipendium für Gründer:innen in Berlin, mit Coaching, Arbeitsplatz und Netzwerk. Eigene Programmlinie „BSS Women" für Gründerinnen. Läuft über Berliner Inkubatoren.

Für wen: Gründer:innen mit Konzept, Wohnsitz Berlin, kein paralleles Vollzeit-Studium/Job.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: Wohnsitz Berlin (Meldebescheinigung) · Hochschulabschluss bzw. Hochschulbezug · Vorgründungsphase · Vollzeit fürs Startup verfügbar
  • So gehst du vor: 1) Inkubator wählen (SIB/HWR, HTW, Science & Startups, UdK, je eigene Fristen) → 2) Beratungsgespräch vereinbaren (wird oft erwartet und erhöht die Chancen) → 3) Unterlagen fertig machen: Ideenpapier (max. 8 Seiten), Pitch Deck, 6-Monats-Meilensteinplan, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Meldebescheinigung → 4) fristgerecht einreichen → 5) Pitch vor der Jury
  • Da fällst du sicher raus: GmbH/UG schon gegründet · kein Berliner Wohnsitz · paralleles Vollzeitstudium oder Vollzeitjob während der Förderung
  • Stolperfalle: Die Fristen der Inkubatoren liegen teils Monate vor Programmstart, früh das Beratungsgespräch machen, nicht erst zur Deadline
Zum Stipendium →

Für Bürgergeld/Grundsicherungsgeld-Empfänger:innen

Einstiegsgeld

Wert: ca. 280 €+/Monat, bis zu 24 Monate

Wenn du direkt aus dem Bürgergeld-Bezug heraus einen Job antrittst oder dich selbstständig machst, zahlt dir das Jobcenter zusätzlich zur laufenden Grundsicherung einen Zuschuss obendrauf, anrechnungsfrei. Wichtig: Antrag muss VOR Jobantritt gestellt werden.

Für wen: Menschen, die unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld (ab 1.7.2026: Grundsicherungsgeld) beziehen.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: laufender Bürgergeld-/Grundsicherungsgeld-Bezug · neuer Job mit mind. 15 Wochenstunden ODER hauptberufliche Selbstständigkeit · Ermessensleistung des Jobcenters
  • So gehst du vor: 1) sobald Jobangebot oder Gründungsvorhaben konkret ist: Termin beim Fallmanagement → 2) mitbringen: Arbeitsvertrag(sentwurf) bzw. Kurzkonzept der Selbstständigkeit → 3) Antrag VOR dem ersten Arbeitstag stellen → 4) Zuschuss kommt monatlich zusätzlich, anrechnungsfrei
  • Da fällst du sicher raus: Antrag erst nach Arbeitsbeginn · kein laufender Leistungsbezug · Minijob unter 15 Wochenstunden
  • Stolperfalle: Viele Fallmanager:innen bieten es nicht von selbst an, aktiv danach fragen und auf § 16b SGB II verweisen
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Für Bewerber:innen

Vermittlungsbudget

Wert: Erstattung von Bewerbungs- & Fahrtkosten

Bewerbungsfotos, Mappen, Fahrten zum Vorstellungsgespräch, beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, sogar Umzugskosten bei Jobantritt, das Jobcenter/die Arbeitsagentur kann das übernehmen. Antrag immer VOR Ausgabe stellen, nicht nachträglich.

Für wen: Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die sich aktiv bewerben.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: arbeitssuchend gemeldet · die Kosten hängen direkt mit Bewerbung oder Jobantritt zusammen (Fotos, Fahrt, Übersetzung, Umzug)
  • So gehst du vor: 1) Kosten VOR der Ausgabe formlos beantragen, Nachricht über das Online-Portal (jobcenter.digital bzw. arbeitsagentur.de) reicht oft → 2) Nachweis beilegen: Einladung zum Vorstellungsgespräch, Kostenvoranschlag der Übersetzung, Stellenanzeige → 3) Bewilligung abwarten (bei kurzfristigen Fahrten: anrufen und Dringlichkeit sagen) → 4) Belege einreichen, Geld kommt aufs Konto
  • Da fällst du sicher raus: Quittungen nachträglich einreichen · Kosten ohne Bezug zur Jobsuche
  • Stolperfalle: Auch beglaubigte Zeugnis-Übersetzungen und Umzugskosten bei Jobantritt zählen, kaum jemand fragt danach
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Für Menschen mit ausländischem Abschluss

Anerkennungszuschuss

Wert: bis zu 600 € (+ mehr für Qualifizierung)

Dein Abschluss aus dem Ausland soll offiziell als gleichwertig anerkannt werden? Der Zuschuss übernimmt Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, egal ob du seit 3 Monaten oder 10 Jahren hier lebst.

Für wen: Menschen mit ausländischer Berufs-/Hochschulqualifikation, Wohnsitz Deutschland, Einkommen unter ca. 32.000 €/Jahr. Beratung vorher nötig (z. B. über das IQ-Netzwerk).

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem Ausland · Wohnsitz in Deutschland (seit mind. 3 Monaten) · zu versteuerndes Einkommen unter ca. 32.000 €/Jahr · Beratungsnachweis
  • So gehst du vor: 1) kostenlose Anerkennungsberatung machen (IQ-Netzwerk, anerkennung-in-deutschland.de → Beratungssuche), dort bekommst du den Beratungsnachweis → 2) Antrag auf Anerkennungszuschuss stellen, BEVOR du die Verfahrenskosten bezahlst → 3) Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle starten → 4) Belege einreichen: Gebührenbescheide, Übersetzungs- und Beglaubigungsrechnungen
  • Da fällst du sicher raus: Anerkennungsverfahren schon abgeschlossen · Jobcenter/Agentur übernimmt die Kosten bereits (keine Doppelförderung)
  • Stolperfalle: Erst beraten lassen, dann zahlen, nachträglich eingereichte Kosten ohne vorherigen Antrag sind weg
Zum Anerkennungszuschuss →

Für Familien mit Schulkindern

Bildungs- und Teilhabepaket

Wert: Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulsachen & mehr

Das ist der "Topf", von dem kaum jemand weiß: Wenn dein Kind schulische Lücken hat, übernimmt das Amt Nachhilfe (Lernförderung) komplett, dafür unterschreibt meist eine Lehrkraft, dass Förderbedarf besteht. Dazu kommen: Klassenfahrten & Ausflüge (voll), ein Schulbedarfspaket (195 €/Schuljahr für Ranzen, Stifte, Hefte), Mittagessen in Kita/Schule (Zuzahlung übernommen) und 15 €/Monat für Vereine, Musikschule oder Ferienlager.

Für wen: Kinder/Jugendliche in Familien, die Bürgergeld (ab 1.7.2026 Grundsicherungsgeld), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der Familienkasse, am einfachsten zusammen mit dem Hauptantrag oder direkt bei Bedarf (z. B. wenn die Schule eine Klassenfahrt ankündigt).

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: deine Familie bezieht Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe · Kind unter 25, in Schule/Kita
  • So gehst du vor: 1) Antrag bei der Stelle, die eure Leistung zahlt (Jobcenter bzw. Wohngeld-/Familienkasse), in Berlin gibt es dafür das BuT-Antragsformular des Bezirks → 2) für Nachhilfe: Formular „Lernförderung" von der Lehrkraft unterschreiben lassen (bestätigt Förderbedarf) → 3) für Klassenfahrten: Kostenzettel der Schule VOR der Fahrt einreichen → 4) Schulbedarf (195 €/Jahr) kommt bei Jobcenter-Bezug meist automatisch, sonst beantragen
  • Da fällst du sicher raus: keine der genannten Leistungen im Haushalt · Kosten erst nach der Klassenfahrt eingereicht
  • Stolperfalle: Jede Leistung einzeln beantragen, das Amt sagt dir nicht von selbst, was alles drin ist (Nachhilfe! Vereinsbeitrag! Mittagessen!)
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Für Familien mit kleinem Einkommen

Kinderzuschlag

Wert: bis zu 297 € pro Kind/Monat

Verdienst du (oder ihr als Paar) genug für euch selbst, aber es reicht knapp nicht für die Kinder mit? Dann zahlt die Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag, und öffnet gleichzeitig die Tür zum Bildungs- und Teilhabepaket oben. Lohnt sich oft auch dann zu prüfen, wenn du "sicher zu viel verdienst", weil nur ein Teil des Einkommens angerechnet wird.

Für wen: Eltern mit Kindern unter 25 im Haushalt, Mindesteinkommen 600 € brutto (Alleinerziehende) bzw. 900 € brutto (Paare), kein Bürgergeld-Bezug.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: Kindergeld-Bezug · Kind unter 25 im Haushalt · Brutto-Mindesteinkommen 600 € (alleinerziehend) bzw. 900 € (Paar) · Einkommen reicht für euch, aber knapp nicht für die Kinder
  • So gehst du vor: 1) 5 Minuten „KiZ-Lotse" auf arbeitsagentur.de machen (sagt dir sofort, ob sich der Antrag lohnt) → 2) Online-Antrag bei der Familienkasse, komplett digital → 3) hochladen: Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, Mietvertrag → 4) bei Bewilligung: automatisch Tür offen für Bildungs- und Teilhabepaket + Kita-Gebührenbefreiung
  • Da fällst du sicher raus: laufender Bürgergeld-/Grundsicherungsgeld-Bezug · Einkommen unter der Mindestgrenze (dann → Grundsicherung prüfen)
  • Stolperfalle: Nur 6 Monate bewilligt, Folgeantrag rechtzeitig stellen, sonst entsteht eine Zahlungslücke
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Für Arbeitslose in Weiterbildung

Weiterbildungsgeld

Wert: 150 €/Monat + bis zu 2.500 € Prämie

Machst du (mit Bildungsgutschein) eine Umschulung oder holst einen Berufsabschluss nach, gibt's obendrauf 150 € im Monat, anrechnungsfrei, ohne extra Antrag. Bestehst du Zwischen- und Abschlussprüfung, kommen bis zu 2.500 € Prämie dazu.

Für wen: Menschen im ALG-I- oder Bürgergeld-Bezug (ab 1.7.2026 Grundsicherungsgeld) mit bewilligtem Bildungsgutschein, in einer Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt (mind. 2 Jahre Regeldauer), reine Kurzkurse zählen nicht.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: ALG-I- oder Grundsicherungsgeld-Bezug · bewilligter Bildungsgutschein · Weiterbildung führt zu anerkanntem Berufsabschluss (mind. 2 Jahre Regelausbildungsdauer)
  • So gehst du vor: 1) beim Beratungsgespräch zum Bildungsgutschein direkt fragen: „Ist das eine abschlussbezogene Weiterbildung mit Weiterbildungsgeld?" → 2) kein eigener Antrag nötig, die 150 €/Monat kommen automatisch zusätzlich → 3) Zwischen- und Abschlussprüfung bestehen → Prämien (1.000 € + 1.500 €) aktiv bei deiner Beraterin ansprechen
  • Da fällst du sicher raus: reine Kurzkurse oder Teilqualifikationen ohne Abschlussbezug · kein Leistungsbezug während der Maßnahme
  • Stolperfalle: Wenn zwei ähnliche Kurse zur Wahl stehen: der abschlussbezogene bringt dir 150 €/Monat extra, vorher vergleichen
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Für Studierende & Schüler:innen

BAföG

Wert: bis zu 992 €/Monat

Die staatliche Förderung für Studium und schulische Ausbildung, auch für viele Menschen ohne deutschen Pass (z. B. mit Niederlassungserlaubnis, bestimmten Aufenthaltstiteln oder nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit der Eltern in Deutschland). Studierende zahlen später nur die Hälfte zurück (zinslos, gedeckelt), Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung.

Für wen: Studierende und Schüler:innen weiterführender Schulen, abhängig vom Einkommen der Eltern.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: Studium oder weiterführende Schule (Erstausbildung) · Beginn vor dem 45. Geburtstag · Aufenthaltsstatus nach § 8 BAföG (z. B. Niederlassungserlaubnis, viele humanitäre Titel, oder 5 Jahre Erwerbstätigkeit der Eltern in DE) · Elterneinkommen unter den Freibeträgen
  • So gehst du vor: 1) SOFORT formlosen Antrag stellen (eine E-Mail ans Amt reicht, sichert den Monat!) → 2) dann digital über bafoeg-digital.de: Formblatt 1 (du) + Formblatt 3 (Einkommen der Eltern, vorletztes Jahr) → 3) Nachweise hochladen: Immatrikulation/Schulbescheinigung, Mietvertrag, Steuerbescheid der Eltern → 4) Aufenthaltsstatus im Zweifel vom Amt oder einer Beratungsstelle prüfen lassen, § 8 ist breiter als die meisten denken
  • Da fällst du sicher raus: Zweitstudium ohne anerkannten Grund · Studienbeginn nach dem 45. Geburtstag · Förderungshöchstdauer überschritten
  • Stolperfalle: Gilt NIE rückwirkend, jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld. Erst formlos sichern, dann in Ruhe Unterlagen nachreichen
Offizielle BAföG-Seite →

Für Aufsteiger:innen

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Wert: 50 % Zuschuss auf bis zu 15.000 € Lehrgangskosten

Du willst Meister:in, Fachwirt:in, Erzieher:in oder Techniker:in werden? Das Aufstiegs-BAföG fördert die Fortbildung, die Hälfte der Kurs- und Prüfungskosten als geschenkter Zuschuss, der Rest als günstiges Darlehen, das bei bestandener Prüfung teilweise erlassen wird. Altersunabhängig, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Für wen: Alle mit abgeschlossener Erstausbildung (oder vergleichbarer Qualifikation), die eine Aufstiegsfortbildung machen.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: abgeschlossene Erstausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) · Fortbildung mit mind. 400 Unterrichtsstunden zu einem anerkannten Fortbildungsabschluss (Meister:in, Fachwirt:in, Erzieher:in, Techniker:in …) · altersunabhängig, Elterneinkommen egal
  • So gehst du vor: 1) Lehrgang aussuchen und Anmeldebestätigung des Trägers holen → 2) Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslands (in Berlin: online über das Serviceportal) VOR Lehrgangsbeginn → 3) bei Vollzeit: zusätzlich Unterhaltsbeitrag beantragen (Vollzuschuss!) → 4) nach bestandener Prüfung: Darlehenserlass (50 %) aktiv bei der KfW beantragen, kommt nicht automatisch
  • Da fällst du sicher raus: Lehrgang schon begonnen vor Antrag · gleiche Fortbildungsstufe wurde schon einmal gefördert · Kurs unter 400 Unterrichtsstunden
  • Stolperfalle: Den KfW-Erlass nach der Prüfung vergessen, da liegen schnell mehrere tausend Euro
Zum Aufstiegs-BAföG →

Für Haushalte mit kleinem Einkommen

Wohngeld

Wert: monatlicher Mietzuschuss, oft mehrere hundert Euro

Du arbeitest oder hast Einkommen, aber die Miete frisst alles auf? Wohngeld ist der Zuschuss für alle, die KEIN Bürgergeld beziehen, aber trotzdem knapp sind. Seit der Wohngeld-Plus-Reform haben deutlich mehr Haushalte Anspruch als früher, viele wissen es nicht. Und: Wohngeld öffnet die Tür zum Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder.

Für wen: Mieter:innen (und Eigentümer:innen) mit kleinem bis mittlerem Einkommen ohne Bürgergeld-Bezug, auch Azubis/Studierende ohne BAföG-Anspruch.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: eigenes Einkommen (Arbeit, Rente, ALG I …) über dem Grundsicherungs-Niveau, aber unter der Wohngeld-Grenze · kein gleichzeitiger Bürgergeld-/Grundsicherungsgeld-Bezug
  • So gehst du vor: 1) 5 Minuten offiziellen Wohngeldrechner machen (wohngeldrechner.nrw.de oder Berlin-Service) → 2) Antrag „Mietzuschuss" bei der Wohngeldstelle deines Bezirksamts, in Berlin auch online über service.berlin.de → 3) beilegen: Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten Monate, Meldebescheinigung, Vermieterbescheinigung → 4) bei Kindern: danach direkt Bildungs- und Teilhabepaket mitbeantragen
  • Da fällst du sicher raus: laufender Bürgergeld-/Grundsicherungsgeld-Bezug (Doppelleistung) · Studierende/Azubis MIT BAföG- bzw. BAB-Anspruch (dem Grunde nach)
  • Stolperfalle: Gilt ab Antragsmonat, bei Bearbeitungsstau trotzdem sofort stellen, es wird komplett nachgezahlt
Zum Wohngeld →

Für Azubis

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wert: monatlicher Zuschuss, keine Rückzahlung

Deine Ausbildungsvergütung reicht nicht, weil du nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst (z. B. Betrieb zu weit weg)? Die Arbeitsagentur zahlt einen monatlichen Zuschuss zu Miete und Lebensunterhalt, geschenkt, nicht geliehen. Auch während berufsvorbereitender Maßnahmen möglich.

Für wen: Azubis in betrieblicher/außerbetrieblicher Ausbildung mit eigener Wohnung; Höhe abhängig von Vergütung und Miete.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung (erste!) · eigene Wohnung nötig, weil der Betrieb zu weit vom Elternhaus ist · Höhe abhängig von Vergütung, Miete und Elterneinkommen
  • So gehst du vor: 1) BAB-Rechner auf arbeitsagentur.de (5 Min.) → 2) Online-Antrag bei der Agentur für Arbeit, am besten VOR Ausbildungsbeginn → 3) hochladen: Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Vergütungsnachweis, Einkommenserklärung der Eltern → 4) wird als Zuschuss gezahlt, keine Rückzahlung
  • Da fällst du sicher raus: rein schulische Ausbildung (dann → Schüler-BAföG) · Wohnen bei den Eltern wäre zumutbar (Betrieb erreichbar) · Zweitausbildung in der Regel
  • Stolperfalle: Rückwirkend gibt es Geld nur ab Antragsmonat, nicht auf den ersten Azubi-Lohn warten
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Für bessere Job-Chancen

Berufssprachkurse (BAMF)

Wert: kostenlos für Arbeitsuchende (bis C1)

Fachsprache für den Job, Pflege, Handwerk, Büro, oder allgemein B2/C1: Die Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bauen genau da weiter, wo der Integrationskurs aufhört. Für Arbeitsuchende und Bürgergeld-Beziehende komplett kostenlos, Beschäftigte zahlen einen kleinen Eigenanteil (der bei bestandener Prüfung teils zurückkommt).

Für wen: Menschen mit Migrationsgeschichte ab Sprachniveau B1, die ihre Jobchancen verbessern wollen.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: Migrationsgeschichte · Deutsch mind. B1 (Integrationskurs abgeschlossen oder gleichwertig) · arbeitssuchend, in Leistungsbezug, in Ausbildung oder beschäftigt
  • So gehst du vor: 1) Berechtigungsschein holen: bei Arbeitslosigkeit über Jobcenter/Agentur, sonst direkt beim BAMF (Formular „Antrag auf Zulassung zum Berufssprachkurs") → 2) B1-Zertifikat bzw. Integrationskurs-Nachweis beilegen → 3) Kursträger in deiner Nähe suchen (BAMF-KURSNET) → 4) wegen Wartelisten parallel bei 2–3 Trägern anmelden
  • Da fällst du sicher raus: Deutsch unter B1 (dann zuerst → Integrationskurs, auch der ist oft kostenlos)
  • Stolperfalle: Beschäftigte zahlen einen kleinen Eigenanteil, der wird bei bestandener Prüfung zur Hälfte erstattet, Nachweis aufheben
Zum BAMF →

Für junge Menschen mit Migrationsgeschichte (12–27)

Jugendmigrationsdienst (JMD)

Wert: kostenlose Beratung & Begleitung

Der wohl unterschätzteste Anlaufpunkt für junge Leute: persönliche Beratung zu Schule, Ausbildung, Beruf und Alltag, von Menschen, die deine Situation kennen. Über 420 Standorte bundesweit plus Online-Beratung (jmd4you). Kostenlos, vertraulich, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Für wen: junge Menschen mit Migrationsgeschichte zwischen 12 und 27 Jahren.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: 12–27 Jahre · eigene Migrationsgeschichte · kein Antrag, keine Kosten, kein bestimmter Aufenthaltsstatus nötig
  • So gehst du vor: 1) JMD in deiner Nähe suchen auf jugendmigrationsdienste.de → 2) oder direkt online/anonym über jmd4you.de schreiben → 3) Termin machen und dein Anliegen schildern → 4) der JMD begleitet dich persönlich und vernetzt mit Schule, Betrieb und Ämtern
  • Da fällst du sicher raus: über 27 Jahre (dann → Migrationsberatung für Erwachsene, MBE)
  • Stolperfalle: Viele kennen es nicht, weil niemand davon erzählt, dabei ist es genau für dich gemacht und komplett kostenlos.
Zum Jugendmigrationsdienst →

Für den Weg in die Ausbildung

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Wert: bezahltes Praktikum (4–12 Monate), oft mit Übernahme

Die Brücke in die Ausbildung: ein betriebliches Langzeitpraktikum in einem echten Beruf, du sammelst Praxis, bekommst eine Vergütung, und oft wird daraus ein Ausbildungsplatz. Der Betrieb bekommt dafür einen Zuschuss, das macht dich als Bewerber:in attraktiv.

Für wen: junge Menschen bis 25 ohne Ausbildungsplatz, auch mit Startschwierigkeiten, aber grundsätzlich ausbildungsfähig.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: in der Regel unter 25 · (noch) kein Ausbildungsplatz · ausbildungsreif · Start frühestens 1. Oktober eines Jahres
  • So gehst du vor: 1) bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit melden → 2) Betrieb mit EQ-Platz suchen (Agentur, IHK, Handwerkskammer helfen aktiv) → 3) EQ-Vertrag zwischen dir und Betrieb → 4) Agentur fördert; Ziel ist die Übernahme in die reguläre Ausbildung
  • Da fällst du sicher raus: du hast schon einen Ausbildungsplatz · deutlich über 25 (nur im Einzelfall)
  • Stolperfalle: EQ läuft am Ausbildungsjahr, frag im Frühsommer nach, nicht erst im Herbst, sonst ist die Runde durch.
Bei der Arbeitsagentur prüfen →

Unterstützung während der Ausbildung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Wert: kostenlose Nachhilfe, Coaching & Begleitung

Wenn die Ausbildung wackelt: AsA gibt dir kostenlosen Stützunterricht (Theorie, Prüfungsvorbereitung), sozialpädagogische Begleitung und Hilfe bei Konflikten im Betrieb, bei Bedarf auch einen Berufssprachkurs. Damit du deinen Abschluss wirklich schaffst.

Für wen: Azubis (und junge Menschen in einer EQ), die Unterstützung brauchen, um die Ausbildung zu stabilisieren.

Voraussetzungen · Schritte · K.-o.-Check
  • Voraussetzungen: laufende Ausbildung oder EQ · erkennbarer Unterstützungsbedarf (Noten, Sprache, persönliche Lage) · kostenlos für dich und den Betrieb
  • So gehst du vor: 1) bei der Agentur für Arbeit / Berufsberatung nach „Assistierter Ausbildung" fragen → 2) deinen Bedarf schildern → 3) ein Bildungsträger übernimmt Stützunterricht und Begleitung parallel zur Ausbildung
  • Da fällst du sicher raus: keine laufende Ausbildung oder EQ
  • Stolperfalle: Hol dir AsA früh, sobald die Noten kippen, nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung.
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